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Informationen über den Beruf der Richterin und des Richters

Berufsbild

Richter/innen stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes und üben ihre Tätigkeit in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis aus. Richter/innen sind sachlich und persönlich unabhängig und bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz verpflichtet und unabhängig von Weisungen eines Dienstvorgesetzten oder von Organen anderer Staatsgewalten (Art. 97 Abs. 1 GG). Die Hauptaufgaben der Richter/innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegen überwiegend im Bereich der Straf-, Zivil- und Familiensachen. Daneben sind aber auch Zuständigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Betreuungs-, Register- und Nachlasssachen) sowie in der Ausbildung und im Bereich der Justizverwaltung gegeben.

Einstellungsvoraussetzungen

Für die Einstellung kommen Bewerber/innen in Betracht, die beide juristische Staatsexamina erfolgreich absolviert und dabei in der zweiten Staatsprüfung mindestens 8 Punkte, in der ersten Prüfung mindestens 7 Punkte und zusammen mindestens 16 Punkte erreicht haben. Bei zusätzlicher Qualifikation (z.B. Berufserfahrung, Promotion, Auslandserfahrung o.ä.) sind geringfügige Abweichungen möglich, eine Unterschreitung von 7 Punkten in der ersten Prüfung auch dann, wenn besonders gute Leistungen in der zweiten Staatsprüfung erbracht wurden.

Neben der erforderlichen Befähigung zum Richteramt gemäß § 9 DRiG erwarten wir ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Mobilität. Erforderlich ist die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Ebenso von Bedeutung sind das Verständnis für soziale Belange, für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie die Bereitschaft, stets die aktuelle EDV-Technik zu beherrschen. Unerlässlich sind Einfühlungsvermögen, Entschlussfreude, sicheres Auftreten und die Fähigkeit, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und auszugleichen.

Bewerbung

Offene Stellen werden im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen ausgeschrieben. Sie finden die Stellenausschreibungen im Internet unter dem folgenden Link:

Stellenportal der Freien Hansestadt Bremen/Region Nordwest

Erforderliche Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf, ein Lichtbild, Zeugnisse der beiden Staatsexamina, der Referendarstationen, des Abiturs und gegebenenfalls sonstiger Prüfungen oder Tätigkeiten.
Ferner ist eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahmennahme in die Personalakte durch die beteiligten Gremien beizufügen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die
Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen

Bewerbungskosten (insbesondere Reisekosten und sonstige Auslagen) können nicht erstattet werden.

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerber/innen werden zu einem Vorstellungsgespräch vor den Einstellungsausschuss geladen. Der Einstellungsausschuss setzt sich zusammen aus der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem Abteilungsleiter Personal des Senators für Justiz und Verfassung, dem/der Präsidenten/Präsidentin eines Land- oder Amtsgerichts, einem/einer Vertreter/in des Präsidialrats, einer Frauenbeauftragten und ggf. dem Schwerbehindertenvertreter. Die Einstellungsentscheidung trifft der Senator für Justiz und Verfassung nach Vorschlag des Einstellungsausschusses.

Richterlicher Probedienst

Die Probezeit beträgt in der Regel etwa 3 ½ Jahre. In der Probezeit sind mehrere Stationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten zu absolvieren. In Betracht kommt die Verwendung im Landgericht und den Amtsgerichten Bremen, Bremerhaven und Bremen-Blumenthal. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit wird der/die Richter/in nach Wahl durch den Richterwahlausschuss zum/zur Richter/in auf Lebenszeit ernannt.

Weitere Auskünfte erteilt:

Frau Dr. Liv Kunte - Telefon: 0421 361-58596
E-Mail: liv.kunte@oberlandesgericht.bremen.de