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  • Zur Frage des Vorliegens einer Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB bei Zeigen eines verfremdeten sog. Judensterns als Kritik an der Situation ungeimpfter Personen unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (sogenannter Ungeimpft-Stern)

30.05.2024 - Zur Frage des Vorliegens einer Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB bei Zeigen eines verfremdeten sog. Judensterns als Kritik an der Situation ungeimpfter Personen unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (sogenannter Ungeimpft-Stern)

Datum der Entscheidung
30.05.2024
Aktenzeichen
1 ORs 6/24
Normen
StGB § 86a Abs. 1, § 130 Abs. 3, § 130 Abs. 4; VStGB § 6 Abs. 1; GG Art. 5
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Volksverhetzung; Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Völkermord; Meinungsäußerungsfreiheit
Titel der Entscheidung

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Zur Frage des Vorliegens einer Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB bei Zeigen eines verfremdeten sog. Judensterns als Kritik an der Situation ungeimpfter Personen unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (sogenannter Ungeimpft-Stern) (180.4 KB)
Leitsatz

1. Der Wortlaut des § 130 Abs. 3 StGB ist allein auf die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Taten nach § 6 Abs. 1 VStGB bezogen und umfasst damit den Völkermord, nicht aber die weiteren dem Völkermord vorangegangenen Maßnahmen der Ausgrenzung, Schikanierung und Rechtlosstellung von Juden unter dem nationalsozialistischen Unrechtsregime.

2. Die Verwendung eines verfremdeten sogenannten Judensterns als Kritik an der Situation ungeimpfter Personen unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (sogenannter Ungeimpft-Stern) verwirklicht nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB, wenn die Verwendung dieses Zeichens nach den tatrichterlichen Feststellungen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls auf Maßnahmen der Ausgrenzung, Schikanierung und Rechtlosstellung von Juden bezogen zu verstehen ist, nicht aber auf den an ihnen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermord..