Normen
IRG §§ 15, 29, 32, 73 S. 2; EUGrdCh Art. 4; EMRK Art. 3
Schlagworte
Strafprozessrecht, Europäischer Haftbefehl, Auslieferung, bedenkliche Haftbedingungen, Belastbarkeit der Informationen des ersuchenden Mitgliedstaats, Zypern
Leitsatz
1. Bedenken gegenüber der Zulässigkeit einer Auslieferung an die Republik Zypern aufgrund bestehender Anhaltspunkte für unmenschliche Haftbedingungen in den dortigen Haftanstalten im Allgemeinen können durch konkrete und belastbare Informationen der zypriotischen Behörden zu EMRK-konformen Haftbedingungen für den Verfolgten ausgeräumt werden.
2. Konkrete Angaben der zypriotischen Behörden zur Lösung in der Vergangenheit festgestellter Probleme der Überbelegung von Haftanstalten können insbesondere dann als belastbar angesehen werden, wenn die Schaffung neuer Haftplätze bereits in früheren Berichten zu den Haftbedingungen in der Republik Zypern angekündigt worden war.