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17.05.2017 - Unwirksamkeit von Bearbeitungsentgelten in AGB in Darlehensverträgen mit Unternehmern

Datum der Entscheidung
17.05.2017
Aktenzeichen
1 U 70/16
Normen
BGB §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 488 Abs. 1 S. 2, 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Zivilrecht, gewerblicher Darlehensvertrag, Bearbeitungsentgelt, Preisnebenabrede, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Urkundenprozess, Vorbehaltsurteil
Titel der Entscheidung

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Unwirksamkeit von Bearbeitungsentgelten in AGB in Darlehensverträgen mit Unternehmern (225.8 KB)
Leitsatz
1. Die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Darlehensvertrag ist auch im unternehmerischen Verkehr nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam wegen einer entgegen den Geboten von Treu und Glauben erfolgenden unangemessenen Benachteiligung des Darlehensnehmers.

2. Die Grundsätze aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auch auf Darlehensverträge im unternehmerischen Bereich übertragbar..