Normen
UWG §§ 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, 12 Abs. 2; ZPO §§ 520 Abs. 2 Satz 1, 935
Schlagworte
Wettbewerbsrecht, unlautere Werbung, irreführende Werbung, rent a rentner – „das Original“
Leitsatz
1. Wenn die Klägerin ihre Berufung im Verfügungsverfahren erst am Ende der ihr nach § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO zustehenden Berufungsbegründungsfrist begründet, lässt dieser Umstand die Vermutung der Dringlichkeit nicht entfallen. Alles andere würde einer Verkürzung der gesetzlichen Fristen gleichkommen.
2. Die Werbemaßnahme, „das Original“ bzw. „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ zu sein, ist unlauter i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG und irreführend, da sie dem Verkehr die (im vorliegenden Fall falsche) Vorstellung vermittelt, es handele sich hierbei um eine neu erfundene und entwickelte Geschäftsidee.