Normen
GBO §§ 15, 71 Abs. 1, 72, 81 Abs. 1; WEG §§ 5 Abs. 2, 8, 14 Nr. 4
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Grundbuchbeschwerde Teilung eines Grundstücks, gemeinschaftliche Heizung im Sondereigentum
Leitsatz
Der Teilung eines Grundstücks in zwei Wohneinheiten steht nicht § 5 WEG entgegen, wenn in dem Raum, der nach dem Aufteilungsplan ein im Sondereigentum stehendes Badezimmer ist, zugleich die gemeinschaftliche Heizungsanlage untergebracht ist. Den schutzwürdigen Belangen der anderen Sondereigentümer wird durch die Gestattungspflicht in § 14 Nr. 4 WEG Rechnung getragen. Diese kann durch Vereinbarung oder in der Teilungserklärung erweitert werden.