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18.04.2024 - Nachweis der Erbfolge durch ein Europäisches Nachlasszeugnis im Grundbuchverfahren

Datum der Entscheidung
18.04.2024
Aktenzeichen
3 W 10/24
Normen
GBO § 35; EuErbVO Art. 69, 70
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Europäisches Nachlasszeugnis, Pflicht zur Verwendung des Formblatts, unvollständige Ausfüllung des Formblatts, Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren
Titel der Entscheidung

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Nachweis der Erbfolge durch ein Europäisches Nachlasszeugnis im Grundbuchverfahren (217.7 KB)
Leitsatz
Das Europäische Nachlasszeugnis ist auch dann als Nachweis gem. Art. 69 Abs.5 EuErbVO geeignet, wenn das Formblatt nicht vollständig ausgefüllt ist, die fehlenden Angaben sich aber aus einer mit dem Formblatt verbundenen Erklärung des ausstellenden Notars ergeben. Auch ein solches Europäisches Nachlasszeugnis erbringt gemäß § 35 Abs.1 GBO den vollen Nachweis für die darin angegebene Erbfolge.