Leitsatz
Die durch den Besuch eines sogenannten „pädagogischen Mittagstisches“ durch ein Schulkind entstehenden Aufwendungen stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar, wenn sich die pädagogische Förderung auf den Erwerb sozialer Kompetenzen beschränkt, da deren Vermittlung üblicherweise zu den ureigenen Elternaufgaben gehören (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 04.10,.2017 – XII ZB 55/2017).