Datum der Entscheidung
24.09.2013
Normen
GKG §§ 10, 12, 17; ZPO § 145
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Prozesstrennung, Gerichtsgebühren, Vorschusspflicht
Titel der Entscheidung
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Keine Gerichtsgebührenvorschusspflicht nach einer Prozesstrennung (33.2 KB)
Leitsatz
1. Mit einer Prozesstrennung nach § 145 ZPO entstehen weitere Gerichtsgebühren, weil sich die Gerichtskosten nach dem jeweiligen Streitwert des einzelnen Verfahrens berechnen.
2. Allerdings darf die weitere Tätigkeit des Gerichts nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine verbleibende Gebührenforderung beglichen wird, denn im Fall der Prozesstrennung ist weder in § 12 GKG eine Vorauszahlungspflicht angeordnet noch besteht eine Vorschusspflicht gemäß § 17 GKG.