Schlagworte
Private Krankenversicherung, Musterbedingungen, medizinische Notwendigkeit, künstliche Befruchtung
Leitsatz
Bei der Feststellung einer die medizinische Notwendigkeit nach § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) begründenden mindestens 15%igen Erfolgswahrscheinlichkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) ist maßgeblich allein das Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft. Nicht zu berücksichtigen ist dabei die statistische Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Geburt (sog. „baby-take-home-Rate“), sofern nicht Umstände vorliegen, die auf ein über die Risiken der Altersgruppe der Frau hinausgehendes Abortrisiko hinweisen.