Leitsatz
1. Die Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei ist Telemedium im Sinne von § 56
Abs. 1 RStV
2. Die Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei ist journalistisch-redaktionell gestaltet,
wenn sich ihr Inhalt nicht in einer bloßen Eigenwerbung erschöpft, sondern regelmäßig
bearbeitete Neuigkeiten sowie laufend Pressemitteilungen von der Kanzlei herausgegeben
und ins Internet eingestellt werden. Unter den weiteren Voraussetzungen des
§ 56 Abs. 1 RStV besteht ein Anspruch auf Gegendarstellung.
3. Die Zusendung des Gegendarstellungsverlangens per Telefax genügt den Formvorschriften
des § 56 Abs. 2 Nr. 4 RStV.