Datum Aktenzeichen Normen Rechtsgebiet Entscheidungsart | Titel der Entscheidung Beginn des Leitsatzes |
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14.06.2023 3 U 41/22 VVG § 28; AKB E 2.1. Versicherungsrecht Beschluss |
Unterlässt es der Versicherungsnehmer, auf ihm bekannte Vorschäden gegenüber einem von ihm beauftragten Gutachter hinzuweisen, ist das Gutachten unvollständig und zur Ermittlung der Schadenshöhe ungeeignet. (pdf, 76 KB) 1. Der geschädigte Versicherungsnehmer einer KfZ-Vollkaskoversicherung kann der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast zum Schadensumfang bereits dann nicht durch Vorlage eines von ihm beauftrage... ![]() |