Schlagworte
Zivilprozessrecht, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Abzugsfähigkeit der Kosten eines PKW, Schwerbehinderung
Leitsatz
Aufwendungen für einen PKW sind auch dann vom einzusetzenden Einkommen abzugsfähig, wenn die Antragstellerin zwar keiner Erwebstätigkeit nachgeht, auf Grund einer nachgewiesenen Gehbehinderung aber auf die Nutzung eines PKW angewiesen ist.