Schlagworte
Familienrecht, Anfechtung, isolierte Kostenentscheidung, nicht vermögensrechtliche Familiensache, Zulässigkeit, Beschwerdewert
Leitsatz
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer nicht vermögensrechtlichen Familiensache ist, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt (§ 61 Abs. 1 FamFG).