Datum der Entscheidung
29.05.2012
Normen
FamFG §§ 59 Abs. 1, 156 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht; Beschwerdeberechtigung, Umgangsregelung, Billigungsbeschluss, fremdplatziertes Kind
Leitsatz
Einem nicht sorgeberechtigten Kindesvater steht gegen einen Beschluss, durch den eine Regelung des Umgangs der Kindesmutter mit dem fremdplatzierten Kind gebilligt worden ist, keine Beschwerdeberechtigung zu.