Schlagworte
Vollmacht über den Tod hinaus, Legitimationswirkung der Vollmacht, Erbenstellung der Bevollmächtigten
Leitsatz
1.) Auslegung einer Erklärung als Vollmacht über den Tod hinaus.
2.) Zur Legitimationswirkung der Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers, wenn die beiden gemeinschaftlich Bevollmächtigten auch gemeinschaftliche Erben sind.