Leitsatz
Der Erlass eines sog. quotenlosen gemeinschaftlichen Erbscheins setzt voraus, dass alle Miterben dem Verzicht auf die Angabe der Erbteilsquoten zustimmen müssen (Anschluss an OLG München, Beschl. v. 10.07.2019, 31 Wx 242/19; gegen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2019, 25 Wx 55/19).