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14.03.2013 - Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr, Bestehen hinreichend gefestigter familiärer oder sozialer Bindungen

Datum der Entscheidung
14.03.2013
Aktenzeichen
Ausl. A 6/13
Normen
IRG §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 IRG
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Ausländerrecht, Anordnung von Auslieferungshaft, Fluchtgefahr, hinreichend gefestigte familiäre oder soziale Bindungen