Sie sind hier:

29.01.2013 - Abzugsfähigkeit von PKW-Kosten im PKH-/VKH-Verfahren

Datum der Entscheidung
29.01.2013
Aktenzeichen
4 WF 155/12
Normen
ZPO § 115 Abs. 1; SGB XII § 82 Abs. 2
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Abzugsfähigkeit der Kosten eines PKW, Schwerbehinderung
Leitsatz
Aufwendungen für einen PKW sind auch dann vom einzusetzenden Einkommen abzugsfähig, wenn die Antragstellerin zwar keiner Erwebstätigkeit nachgeht, auf Grund einer nachgewiesenen Gehbehinderung aber auf die Nutzung eines PKW angewiesen ist.