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05.02.2013 - Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts als Voraussetzung für eine Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Art. 3, 15 HKÜ

Datum der Entscheidung
05.02.2013
Aktenzeichen
4 UF 10/13
Normen
HKÜ Art. 3 Abs. 1b, Art. 15, IntFamRVG § 40
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts, Widerrechtlichkeitsbescheinigung
Leitsatz
Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes kann nur dann als widerrechtlich i.S.d. Art. 3 HKÜ festgestellt werden, wenn der Antragsteller sein Sorgerecht im Zeitpunkt des Verbringens bzw. Zurückhaltens tatsächlich ausgeübt hat bzw. ausgeübt hätte.