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22.01.2013 - Zum Recht des potentiellen biologischen Vaters zur Anfechtung der Vaterschaft

Datum der Entscheidung
22.01.2013
Aktenzeichen
5 UF 2/12
Normen
BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 4
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Vaterschaft, Anfechtungsrecht, potentieller biologischer Vater, sozial-familiäre Beziehung
Leitsatz

Ein Recht des potentiellen biologischen Vaters zur Anfechtung der Vaterschaft besteht wegen der Sperrwirkung des § 1600 Abs. 2 BGB (Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater) auch dann nicht, wenn zwischen Kind und potentiellem biologischen Vater bereits früher eine sozial-familiäre Beziehung begründet worden war. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese sozial-familiäre Beziehung ihrer Qualität nach der zwi-schen Kind und rechtlichem Vater nunmehr bestehenden sozial-familiären Beziehung nicht zumindest gleichwertig ist.