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09.01.2013 - Unzulässiger Leistungsantrag beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich,

Datum der Entscheidung
09.01.2013
Aktenzeichen
4 UF 126/12
Normen
VersAusglG § 20 Abs. 2, ZPO § 257
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Leistungsantrag
Leitsatz
Ein selbst erst ab 01.04.2014 rentenberechtigter geschiedener Ehegatte kann im Jahre 2012 noch keinen Anspruch auf Zahlung einer künftigen Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG gerichtlich einfordern.