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18.05.2012 - Nichttrinkwasser führende Feuerlöschanlage

Datum der Entscheidung
18.05.2012
Aktenzeichen
2 U 1/12
Normen
§§ 17 Abs 2, 3 Nr. 1 Trinkwasserverordnung
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Trinkwasserverordnung, Nicchttrinkwasser führende Feuerlöschanlage, DIN 1988 -6, DIN 1988-600
Leitsatz
Schon im Jahr 2004 entsprach eine Nichttrinkwasser führende Feuerlöschanlage, die unmittelbar an das Trinkwasserleitsystem angeschlossen war und, da sie ständig Stagnationswasser führte, auch nicht "nass/trocken", sondern "nass/nass" ausgeführt war, nicht den seinerzeit gültigen Normvorschriften (DIN 1988-6).

Der Neuentwurf der DIN aus dem Jahre 2008 hat ebenso wenig wie die im Dezember 2010 neu gefasste DIN (neue Bezeichnung DIN 1988-600) an der ausschließlichen Zulässigkeit eines mittelbaren Anschlusses etwas geändert.