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18.10.2012 - Auswahlermessen des Familiengerichts bei der Ergänzungspflegschaft

Datum der Entscheidung
18.10.2012
Aktenzeichen
4 UF 123/12
Normen
BGB §§ 1779 Abs. 2 Satz 1, 1909, 1916
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht; Ergänzungspflegschaft, Auswahlermessen
Leitsatz
Das Familiengericht kann im Rahmen seiner Ermessensausübung bei der Auswahl des Ergänzungspflegers bei fachlich gleicher Eignung zugunsten eines Außenste-henden eine Entscheidung gegen die von dem antragstellenden Elternteil vorgeschlagene Person treffen.