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17.10.2012 - Beginn der Verjährung bei fehlerhafter Rechtsberatung

Datum der Entscheidung
17.10.2012
Aktenzeichen
1 W 37/12
Normen
BGB §§ 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 280 Abs. 1
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht; Anwaltshaftung, Pflichtverletzung, fehlerhafte Rechtsberatung, Verjährung
Leitsatz
Im Rahmen einer fehlerhaften Rechtsberatung - hier: unterlassener Hinweis auf drohende Verjährung - hat der Mandant erst dann Kenntnis von den den Anspruch begründenden Um-ständen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn für ihn Anhaltspunkte bestehen, die eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts nahelegen.