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27.08.2012 - Zu den Voraussetzungen eines Umgangsrechts der Tante des Kindes

Datum der Entscheidung
27.08.2012
Aktenzeichen
4 UF 89/12
Normen
BGB § 1685 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht; Umgangsrecht, Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung
Leitsatz
Die Tante des Kindes kann auch unter Berufung auf das Kindeswohl ihr Umgangsbegehren nicht darauf stützen, eine – noch nicht bestehende – sozial-familiäre Beziehung im Sinne von § 1685 Abs. 2 BGB aufbauen zu wollen.