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29.05.2012 - Fehlende Beschwerdeberechtigung des Kindesvaters gegen Umgangsregelung mit der Kindesmutter bei fremdplatzierten Kind

Datum der Entscheidung
29.05.2012
Aktenzeichen
4 UF 50/12
Normen
FamFG §§ 59 Abs. 1, 156 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht; Beschwerdeberechtigung, Umgangsregelung, Billigungsbeschluss, fremdplatziertes Kind
Leitsatz
Einem nicht sorgeberechtigten Kindesvater steht gegen einen Beschluss, durch den eine Regelung des Umgangs der Kindesmutter mit dem fremdplatzierten Kind gebilligt worden ist, keine Beschwerdeberechtigung zu.