Schlagworte
Ehescheidung, Trennungsjahr, Versöhnung, Rücknahme Schei-dungsantrag
Leitsatz
Haben die Ehegatten nach eingeleiteter Versöhnung in einem Scheidungsverfahren ihre wechselseitigen Scheidungsanträge zurückgenommen, liegt darin eine endgültige Versöhnung, so dass im Falle eines erneuten Scheidungsbegehrens die Tren-nungsfristen neu zu laufen beginnen.