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Gegenstandswert in Ehesachen, Leistungen nach SGB II als Einkommen
27.09.2011 - Gegenstandswert in Ehesachen, Leistungen nach SGB II als Einkommen
Datum der Entscheidung
27.09.2011
Aktenzeichen
4 WF 103/11
Normen
FamGKG § 43 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Gegenstandswert, Ehesache, Leistungen nach SGB II als Einkommen
Titel der Entscheidung
Gegenstandswert in Ehesachen, Leistungen nach SGB II als Einkommen (pdf, 27 KB)
Leitsatz
Bei der Bestimmung des Gegenstandswerts in Ehesachen sind Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen im Sinne des § 43 Abs. 2 FamGKG zu behandeln.
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