Datum der Entscheidung
16.04.2025
Normen
BGB § 839;
FinDAG § 4 Abs. 4;
WpHG § 11;
Verordnung (EU) Nr. 236/2012 Art. 20, Art. 30;
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 918/2012 Art. 24.
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Sonstiges Zivilrecht, Amtshaftung, Leerverkaufsverbot, Marktmissbrauchsüberwachung
Leitsatz
1. Der Erlass eines Leerverkaufsverbots durch die BaFin nach Art. 20 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 236/2012 (sog. Leerverkaufsverordnung) kann auf eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen gestützt werden und setzt keine Bedrohung für die Finanzstabilität voraus.
2. Die Aufgaben und Befugnisse zum Erlass eines Leerverkaufsverbots werden nach der allgemeinen Regelung des § 4 Abs. 4 FinDAG durch die BaFin ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrgenommen.