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22.01.2025 - Zur Berücksichtigung der Haltung der Pflegeeltern zum Umgang des Pflegekindes mit seinen leiblichen Eltern für die Frage der Eignung von Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft

Datum der Entscheidung
22.01.2025
Aktenzeichen
5 UF 67/24
Normen
BGB §§ 1774 Abs. 1 Nr. 4, 1779 Abs. 1, 1804 Abs. 1 Nr. 2, 1805 Abs. 1 S. 1
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Pflegeeltern, Vormund, Jugendamt, Umgangsrecht, Umgang, Amtsvormund, Entlassung des Amtsvormunds, Eignung der Pflegeeltern als Vormund
Leitsatz

1. Bei der Beurteilung der Eignung von Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft für ihr Pflegekind sind auch ihre Haltung zu dessen Umgang mit seinen Eltern und ihre Bereitschaft zur Kooperation mit diesen von Bedeutung.

2. Gewähren Pflegeeltern den Eltern ihres Pflegekindes (begleiteten) Umgang mit diesem, stehen unterschiedliche Ansichten der Pflegeeltern und der Eltern des Pflegekindes über die konkrete Frequenz und Ausgestaltung der Umgangskontakte der Eignung der Pflegeeltern zur Führung der Vormundschaft für das Pflegekind jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Pflegeeltern grundsätzlich bereit sind, an einer am Kindeswohl orientierten Umgangsgestaltung mitzuwirken.