Sie sind hier:

30.10.2024 - Beihilfe zur versuchten Tat bei Beihilfehandlung nach Zeitpunkt des objektiven Fehlschlagens der Haupttat

Datum der Entscheidung
30.10.2024
Aktenzeichen
1 ORs 31/24
Normen
StGB § 22, § 27 Abs. 1, § 263
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Strafrecht, Beihilfe zum Versuch; fehlgeschlagener Versuch
Leitsatz
Der Gehilfe kann sich auch dann noch wegen Beihilfe zum Versuch strafbar machen, wenn zum Zeitpunkt seines Gehilfenbeitrags die Haupttat bereits objektiv fehlgeschlagen ist, dies von den Beteiligten aber noch nicht erkannt wurde.