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23.04.2024 - Anwendungsbereich des Schwärzungsverfahrens in einem Sonderprüfungsbericht im Aktienrecht

Datum der Entscheidung
23.04.2024
Aktenzeichen
2 W 63/23
Normen
AktG §§ 142 Abs. 1 und 2, 145 Abs. 4
Rechtsgebiet
Handels- und Gesellschaftsrecht
Schlagworte
Handels- und Gesellschaftsrecht, Sonderprüfung, Prüfungsbericht, Schwärzungsverfahren
Leitsatz
Das Schwärzungsverfahren nach § 145 Abs. 4 AktG ist lediglich bei gerichtlich angeordneten Sonderprüfungen im Sinne des § 142 Abs. 2 AktG, nicht aber anlässlich durch die Hauptversammlung mehrheitlich beschlossener Sonderprüfungen nach Maßgabe des § 142 Abs. 1 AktG statthaft