Sie sind hier:
  • Entscheidungen
  • Entscheidungsübersicht
  • Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Gesamtlaufleistung von 250.000 km als Grundlage der Schätzung der gezogenen Nutzungsvorteile und Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

20.09.2023 - Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Gesamtlaufleistung von 250.000 km als Grundlage der Schätzung der gezogenen Nutzungsvorteile und Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

Datum der Entscheidung
20.09.2023
Aktenzeichen
1 U 96/22
Normen
BGB § 826; ZPO § 287; RVG-VV Nr. 2300
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Sonstiges Zivilrecht; Deliktsrecht, Diesel-Abgasskandal, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteil, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
Leitsatz
1. Zur Schätzung einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km als Grundlage der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile bei vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw des VW-Konzerns mit einem 3-Liter-Motor.

2. Zur Frage eines unbedingten Prozessauftrags und zum Ausschluss der Gebühr nach Nr. 2300 RVG-VV, wenn der Rechtsanwalt beauftragt ist, den Gegner vorgerichtlich zur Zahlung bzw. zur Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags aufzufordern und zugleich mitzuteilen, dass er anderenfalls beauftragt ist, nach fruchtlosem Fristablauf gerichtlich vorzugehen.