Schlagworte
Zivilprozessrecht, Sachverständiger, Ordnungsgeld, Versterben des Sachverständigen
Leitsatz
Legt der Sachverständige gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß § 411 Abs. 2 ZPO sofortige Beschwerde ein und verstirbt er während des Beschwerdever-fahrens, dann ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO durch Beschluss einzustellen.