Schlagworte
Versicherungsrecht, Beitragsanpassung, Treuhänderunterlagen, materielle Wirksamkeit, private Krankenversicherung
Leitsatz
1. Die „Vollständigkeit“ der dem Treuhänder vom Versicherer vorgelegten Unterlagen ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Wirksamkeit einer Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung.
2. Alleiniger Maßstab für die gerichtliche Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Prämienanpassungen ist, ob die Prämienanpassung nach aktuariellen Grundsätzen als mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang stehend anzusehen ist (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 – 8 U 3056/22 –). Die gerichtliche Überprüfung dieser Frage kann regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen.