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28.03.2022 - „Vollständigkeit“ der Treuhänderunterlagen ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Wirksamkeit einer Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung

Datum der Entscheidung
28.03.2022
Aktenzeichen
3 U 26/22
Normen
VVG § 203 VAG § 155
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Versicherungsrecht, Beitragsanpassung, Treuhänderunterlagen, materielle Wirksamkeit, private Krankenversicherung
Titel der Entscheidung

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„Vollständigkeit“ der Treuhänderunterlagen ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Wirksamkeit einer Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung (130.6 KB)
Leitsatz
1. Die „Vollständigkeit“ der dem Treuhänder vom Versicherer vorgelegten Unterlagen ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Wirksamkeit einer Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung.

2. Alleiniger Maßstab für die gerichtliche Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Prämienanpassungen ist, ob die Prämienanpassung nach aktuariellen Grundsätzen als mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang stehend anzusehen ist (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 – 8 U 3056/22 –). Die gerichtliche Überprüfung dieser Frage kann regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen.