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05.04.2023 - Grundbucheintragung einer Vormerkung mit einem Vermerk betreffend die bedingte Abtretung der durch die Vormerkung gesicherten Forderung

Datum der Entscheidung
05.04.2023
Aktenzeichen
3 W 5/23
Normen
§§ 13, 19, 44 GBO
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Sonstiges Zivilrecht, Vormerkung, bedingter Rückauflassungsanspruch, bedingte Vorausabtretung des Rückauflassungsanspruchs
Leitsatz
Die Eintragung einer Vormerkung zur Absicherung eines Rückauflassungsanspruchs des Veräußerers mit dem Vermerk der, durch das Überleben und den Fortbestand der Ehe bedingten, Vorausabtretung des Rückauflassungsanspruchs an den Ehegatten des Veräußerers ist zulässig.