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16.05.2011 - Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Kfz bei Beantragung von Verfah-renskostenhilfe

Datum der Entscheidung
16.05.2011
Aktenzeichen
4 WF 71/11
Normen
ZPO § 115 Abs. 2; SGB XII § 82
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Verfahrenskostenhilfe, berufsbedingte Fahrtkosten, Anschaffungskosten
Leitsatz
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Beteiligten, der Verfahrens-kostenhilfe beantragt, richtet sich die Berücksichtigungsfähigkeit berufsbedingter Fahrtkosten bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs nach § 3 Abs. 6 der Durchfüh-rungsverordnung zu § 82 SGB XII. In den dort geregelten Pauschalen sind etwaige Anschaffungskosten für ein Kraftfahrzeug nicht enthalten.