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Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters
03.06.2011 - Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters
Datum der Entscheidung
03.06.2011
Aktenzeichen
4 WF 156/10
Normen
FamGKG §§ 35, 42 Abs. 1; ZPO §§ 3, 42
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters
Titel der Entscheidung
Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters (pdf, 21.6 KB)
Leitsatz
Der Gegenstandswert des Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Einzelrichters entspricht in der Regel dem Wert des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens.
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