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03.06.2011 - Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters

Datum der Entscheidung
03.06.2011
Aktenzeichen
4 WF 156/10
Normen
FamGKG §§ 35, 42 Abs. 1; ZPO §§ 3, 42
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters
Leitsatz
Der Gegenstandswert des Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Einzelrichters entspricht in der Regel dem Wert des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens.