Sie sind hier:
  • Entscheidungen
  • Entscheidungsübersicht
  • Grobe Fahrlässigkeit bei unterbliebener Vergewisserung über ordnungsgemäße Betätigung eines Küchenherdes unmittelbar vor Verlassen des Hauses

12.05.2022 - Grobe Fahrlässigkeit bei unterbliebener Vergewisserung über ordnungsgemäße Betätigung eines Küchenherdes unmittelbar vor Verlassen des Hauses

Datum der Entscheidung
12.05.2022
Aktenzeichen
3 U 37/21
Normen
§§ 81 Abs.2 VVG
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Versicherungsrecht, Wohngebäudeversicherung, Brandschaden, Leistungskürzung, grobe Fahrlässigkeit, Nachschaupflicht
Titel der Entscheidung

Warning: Undefined array key "application/pdf" in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 43

Warning: Trying to access array offset on null in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 43

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Grobe Fahrlässigkeit bei unterbliebener Vergewisserung über ordnungsgemäße Betätigung eines Küchenherdes unmittelbar vor Verlassen des Hauses (288.1 KB)
Leitsatz

1. Die Versicherung ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn d. Versicherungsnehmer:in im guten Glauben, den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, das Haus verlässt, tatsächlich aber beim Abschalten eine falsches Kochfeld bedient hat.

2. In einem solchen Fall liegt grobe Fahrlässigkeit vor, weil eine Vergewisserung, ob das richtige Kochfeld ausgeschaltet und auch kein anderes in Betrieb ist, unterblieben ist.

3. Eine solche Nachschaupflicht besteht jedenfalls dann, wenn der Küchenherd ohne Sicht auf die Bedienelemente und in dem Wissen, dass unmittelbar an die Beendigung des Bedienvorgangs das Haus verlassen wird, betätigt worden ist.