Schlagworte
Familienrecht, Covid-19, Impfung, Entscheidungsbefugnis, Kostenentscheidung
Leitsatz
Muss das Familiengericht wegen Uneinigkeit der Kindeseltern einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 allein übertragen, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.
Muss das Familiengericht wegen Uneinigkeit der Kindeseltern einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 allein übertragen, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.