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12.11.2020 - Behandlung eines Antrags auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des Wohnungsmietvertrages als Familienstreitsache/Verfahrenswert

Datum der Entscheidung
12.11.2020
Aktenzeichen
4 WF 67/20
Normen
FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3, FamFG § 42 Abs. 1, GKG § 41
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Zustimmung zur Kündigung Ehepartner Wohnraummietvertrag Familienstreitsache Verfahrenswert
Leitsatz

1. Bei einem Antrag auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietvertrages handelt es sich um eine Familienstreitsache im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.

2. Der Verfahrenswert richtet sich in einem solchen Verfahren in der Regel nach der Jahresnettomiete.