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03.07.2019 - Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO

Datum der Entscheidung
03.07.2019
Aktenzeichen
1 Ws 75/19
Normen
StPO § 33a
Rechtsgebiet
Strafprozessrecht
Schlagworte
Strafprozessrecht, Ablehnungsantrag, Besorgnis der Befangenheit, rechtliches Gehör, Beschwerde
Leitsatz
Gegen die Ablehnung der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ist eine Beschwerde nicht statthaft.