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05.11.2018 - Beschwerdebegründung per Telefax an das Beschwerdegericht; Fristversäumnis wegen mehrfacher vergeblicher Anwahlversuche

Datum der Entscheidung
05.11.2018
Aktenzeichen
4 UF 85/18
Normen
FamFG § 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 85 Abs. 2, 233
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Frist, Telefax, mehrfache Anwahlversuche
Leitsatz
Von einem Rechtsanwalt, dem es trotz zahlreicher Anwählversuche nicht gelingt, einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Telefax an eine vom Beschwerdegericht genannte Telefaxnummer zu übermitteln, kann verlangt werden, dass er über den Internetauftritt des Beschwerdegerichts eine etwa vorhandene weitere Telefaxnummer des Gerichts ermittelt und seinen Schriftsatz an diese Telefaxnummer übermittelt.