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22.06.2018 - Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines Ausländers an einen anderen EU-Mitgliedstaat ungeachtet eines laufenden Asylverfahrens wegen geltend gemachter Verfolgung in einem Drittstaat.

Datum der Entscheidung
22.06.2018
Aktenzeichen
1 AuslA 27/18
Normen
IRG §§ 3, 15 Abs. 2, 29, 32, 73, 81, 83a Abs.1, 83b
Rechtsgebiet
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Schlagworte
Strafprozessrecht, Europäischer Haftbefehl, Auslieferung, laufendes Asylverfahren
Leitsatz
Im Rahmen der Entscheidung über die Auslieferung einer verfolgten Person an einen anderen EU-Mitgliedstaat bedarf es grundsätzlich keiner Heranziehung der in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat geführten Akten eines Asylverfahrens wegen der geltend gemachten Verfolgung in einem Drittstaat.