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23.11.2017 - Kosten für den Besuch eines sogenannten „pädagogischen Mittagstisches“ stellen grundsätzlich keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar

Datum der Entscheidung
23.11.2017
Aktenzeichen
5 UF 54/17
Normen
BGB §§ 1603, 1610, 1612
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf, pädagogischer Mittagstisch
Titel der Entscheidung

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Kosten für den Besuch eines sogenannten „pädagogischen Mittagstisches“ stellen grundsätzlich keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar (68.2 KB)
Leitsatz
Die durch den Besuch eines sogenannten „pädagogischen Mittagstisches“ durch ein Schulkind entstehenden Aufwendungen stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar, wenn sich die pädagogische Förderung auf den Erwerb sozialer Kompetenzen beschränkt, da deren Vermittlung üblicherweise zu den ureigenen Elternaufgaben gehören (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 04.10,.2017 – XII ZB 55/2017).