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15.09.2017 - Kosten der Erteilung einer sogenannten Negativauskunft in Nachlasssachen

Datum der Entscheidung
15.09.2017
Aktenzeichen
5 W 26/17
Normen
§ 1 BremJVG § 1; JVKostG §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 i.V.m. Ziff. 1401 der Anlage JKostVG; EGGVG § 23; FamFG § 37
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Erbrecht, Negativauskunft in Nachlasssachen, Kosten
Leitsatz
Die Erteilung einer sogenannten Negativauskunft in Nachlasssachen ist eine Justizverwaltungsangelegenheit im Sinne von § 1 Abs. 1 JVKostG. Für ihre Erteilung entsteht daher gemäß § 1 BremJVG, § 1 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Ziff. 1401 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JKostVG eine Gebühr von € 15,00.