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08.09.2015 - Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichswerts eines im Wege interner Teilung auszugleichenden Anrechts

Datum der Entscheidung
08.09.2015
Aktenzeichen
5 UF 71/15
Normen
VersAusglG §§ 1 Abs. 2 S. 2, 13, 18
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, interne Teilung, Teilungskosten,
geringer Ausgleichswert
Leitsatz
Bei der Prüfung, ob der Ausgleichswert eines im Wege interner Teilung auszugleichenden Anrechts gering i. S. des § 18 Abs. 2 und 3 VersAusglG ist, ist auf den Wert vor Abzug der hälftigen Teilungskosten abzustellen.