Sie sind hier:

24.09.2014 - Berechnung des Verfahrenswertes bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Datum der Entscheidung
24.09.2014
Aktenzeichen
5 WF 72/14
Normen
FamGKG §§ 35, 41
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Verfahrenskostenvorschuss, einstweilige Anordnung, Verfahrenswert
Leitsatz
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen.