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02.12.2013 - Anwaltszwang für Beschwerde gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsverbundentscheidung

Datum der Entscheidung
02.12.2013
Aktenzeichen
4 UF 161/13
Normen
FamFG §§ 64 Abs. 2 S. 2, 114 Abs. 4, 137 Abs. 5, ZPO § 78 Abs. 3
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, Anwaltszwang, Beschwerdeeinlegung
Leitsatz
Für die Einlegung der Beschwerde gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsverbundentscheidung gilt Anwaltszwang.